Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit drei Grundsatzentscheidungen vom 26. November 2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) für klare Verhältnisse gesorgt: Europäische Aktiengesellschaften (SEs – Societas Europaea), die bei ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen nicht der Pflicht zur Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens, selbst wenn später Personal eingestellt oder zugeordnet wird.
Diese Entscheidung schafft erhebliche Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren, deren Investitionsentscheidungen von mitbestimmungsfreien Strukturen abhängen.
Vorteile im Überblick:
- Keine Nachholungspflicht der Mitbestimmung bei späterem Erwerb von Arbeitnehmern
- Reduzierte Transaktionskosten bei M&A- und Börsengängen
- Zeitvorteil durch Wegfall aufwändiger Beteiligungsverfahren
- Mitbestimmungsfreie Unternehmensstruktur bleibt erhalten – auch im Falle späterer Expansion
Auch das Missbrauchsverbot des § 43 SEBG greift laut BAG nur unter engen Voraussetzungen. Selbst im Missbrauchsfall besteht nach Ansicht des Gerichts keine Verpflichtung zur nachträglichen Mitbestimmungseinführung – ein bedeutsames Signal für die Gestaltung von SE-Strukturen in dynamischen Märkten.
Die aktuellen BAG-Urteile positionieren börsengelistete, bei Gründung arbeitnehmerlose SEs als besonders attraktive Plattform für Börsengänge, Unternehmenskäufe und strategische Neuausrichtungen – mit einem klaren Plus an Flexibilität, Effizienz und Rechtssicherheit.
Auch die Instant IPO setzt auf SE-Börsenmäntel, die exakt den Voraussetzungen der aktuellen BAG-Rechtsprechung entsprechen. Die angebotenen Börsenmäntel wurden mitbestimmungsfrei gegründet und erfüllen die Voraussetzungen, um dauerhaft ohne Nachholungspflicht der Mitbestimmung übernommen und betrieben zu werden. Damit bietet Instant IPO nicht nur eine rechtlich belastbare, sondern auch eine besonders schnelle und effiziente Struktur für Börsengänge und Unternehmensübernahmen – ganz im Sinne der arbeitsrechtlichen Klarstellung durch das BAG.
Über INSTANT IPO SE:
INSTANT IPO ist der europaweit erste, unabhängige Spezialist, der sich auf schnelle Börseneinführungen konzentriert und deutschlandweiter Marktführer bei Börsenmänteln.
Als offizieller Kapitalmarktpartner der Börse Düsseldorf setzt INSTANT IPO individuelle, zeit- und kosteneffiziente Börseneinführungen für Unternehmen jeder Branche um. Die Spezialexpertise von INSTANT IPO besteht neben der Umsetzung traditioneller Börsengänge (IPOs) oder reinen Handelsaufnahmen (Listings) insbesondere im Segment von Börsenmantel-/ SPAC-Transaktionen (Reverse IPO, Reverse Merger oder Reverse Takeover, Cold IPO), da Börsenmäntel an die Börse strebenden Unternehmen erhebliche Vorteile bieten.
Kontakt:
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