Im Gegensatz zum klassisch, aufwendigen IPO lassen sich im Bereich direkter Handelseinführungen generell
zwei mögliche Wege unterscheiden: Direktlistings und SPAC-/Manteltransaktionen. Beiden Wegen ist gemein,
dass die Aktien einer Gesellschaft ohne vorgeschaltete Zeichnungsphase direkt in den Handel eines Börsenplatzes einbezogen werden.
Direktlistings und SPAC-/Manteltransaktionen unterscheiden sich insofern, als das bei einem Direktlisting Aktien einer
bestehenden Gesellschaft nach Feststellung der Börsenreife und erfolgreicher Antragsstellung direkt in den Handel einer Börse einbezogen werden können.
Bei einer SPAC-/Manteltransaktion hingegen erwirbt ein an die Börse strebendes Unternehmen eine Gesellschaft,
deren Aktien bereits an einer Börse gehandelt werden. Nach Erwerb der börsengehandelten Gesellschaft wird dann in der Folge das Geschäft des an die Börse strebenden Unternehmens in die börsengehandelte Gesellschaft eingebracht.
Unter den Begriffen „Börsenmantel / SPAC“ wird in engerem Sinne demnach die Transaktion eine Aktiengesellschaft verstanden, die ihr operatives Geschäft weitgehend eingestellt hat, aber deren Börsennotiz weiterhin besteht.
Die Börsennotiz des Mantelwertes stellt deshalb für potenzielle Käufer in der Regel den entscheidenden Wert dar. Wird der Börsenmantel / SPAC erworben, so kann der neue Besitzer schnell und flexibel den Geschäftszweck ändern sowie sein Geschäftspotenzial in die Gesellschaft einbringen.
Börsenmantel- und SPAC-Transaktionen ermöglichen einen alternativen Börsengang ohne das langwierige und komplizierte Procedere des traditionellen IPO-Prozesses. Der Unternehmer kontrolliert den Börsenlisting selbst und wird nicht durch Banken, Berater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer dominiert.